Fahrzeuggenehmigungen

Nach § 31 und § 34 KFG 1967 muß für jedes Kraftfahrzeug und deren Anhänger die nach Österreich importiert bzw. in Österreich gebaut werden, eine Einzelgenehmigung oder Ausnahmegenehmigung und bei Fahrzeugen mit EG-Übereinstimmungserklärung bzw.COC-Papier (Certifacte Of Conformity) muss eine Dateneingabe gemäß §28b KFG 1967 durchgeführt werden.

Es kann nicht jedes Fahrzeug nach Österreich importiert werden! Es hängt von sehr vielen Faktoren und Richtlinien ab die im Österreichischen Kraftfahrgesetz von 1967 (KFG) oder in einschlägigen EU-Richtlinien verankert sind.

Bitte informieren Sie sich bei uns vor dem Kauf bzw. Import nach Österreich.
Wir helfen Ihnen gerne und können Gutachten, Nachweise und techn. Daten für Sie beschaffen. Bei uns erhalten Sie auch diverse Abgasnachweise und wir können für Sie die Schlüsselzahlen in den deutschen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II entschlüsseln.

Prinzipiell müssen bei allen Fahrzeugen ob Motorrad, Pkw, Lkw, Sonderkraftfahrzeuge, Anhänger usw., alle Änderungen und Umbauten die am Fahrzeug vorgenommen werden in den Genehmigungspapieren eingetragen werden (ausgenommen jener des § 22a Kraftfahrdurchführungsverordnung).

Arbeitsgrundlage für uns sind in erster Linie das Österreichische Kraftfahrgesetz von 1967 (KFG) und auch einschlägige EU-Richtlinen sowie diverse TÜV-Gutachten von den einzutragenden Fahrzeugteilen.

 

Was sollten Sie bei Änderungseintragungen mitbringen:
  • Typenschein bzw. Einzelgenehmigung des Fahrzeuges oder Anhängers im Original
  • Einzutragende Fahrzeugteile müssen montiert sein
  • TÜV-Gutachten für entsprechende Fahrzeugteile
  • Es muss eine Identifikation bzw. eine Übereinstimmung von einzutragendem Fahrzeugteil und TÜV-Gutachten möglich sein
  • Das TÜV-Gutachten muß sich auf das jeweilige Fahrzeug beziehen (Hersteller, Type, Motorleistung usw.) dh. ein reines Festigkeitsgutachten reicht nicht aus, wir können für Sie jedoch entsprechende Anbaugutachten erstellen

Es sollte darauf geachtet werden, dass Auflagen und Hinweise des TÜV-Gutachtens wie

  • Radabdeckungen
  • Reifendimmensionen
  • Tachoangleichungen
  • Vierradachsvermessung
  • Bremskraftregler Einstellbestätigung von einer Fachwerkstätte beibringen
  • usw...

eingehalten sind.

Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444 E-Mail: info@tuev-sued.de