Wiederkehrende Begutachtungen nach § 57a KFG 1967 (Pickerl), Tacho, Lärmarmverlängerungen

Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH führt in Tirol an 8 Standorten, in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich die gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Begutachtung nach § 57 a KFG 1967 (Pickerl) für alle Fahrzeugklassen sowie die Prüfungen §§24, 24a KFG (Fahrtenschreiber, EG-Kontrollgerät, Digitaltacho) durch.

Wir führen auch gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebene Lärmarmverlängerung durch, sowie die Abnahmeprüfung bzw. wiederkehrende Überprüfung von  technischen Anlagen wie:

  • Ladekran
  • Ladebordwand
  • Seilwinde
  • usw...

durch.

Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich ist

  • unabhängig
  • neutral
  • objektiv
  • hohe fachliche Kompetenz
  • umfassendes Leistungsangebot
  • mehrere Prüfungen zu einem Termin
  • Zeit, Geld und Nerversparend
  • ohne Reparaturinteresse

Wir übernehmen auch gerne für Sie die Terminüberwachung für sämtliche Überprüfungen und Sie erhalten im Voraus eine schriftliche Erinnerung, sodass Sie auch nicht darauf vergessen können.

Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444 E-Mail: info@tuev-sued.de