Wiederkehrende Begutachtungen nach § 57a KFG 1967 (Pickerl), Tacho, Lärmarmverlängerungen
Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH führt in Tirol an 8 Standorten, in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich die gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Begutachtung nach § 57 a KFG 1967 (Pickerl) für alle Fahrzeugklassen sowie die Prüfungen §§24, 24a KFG (Fahrtenschreiber, EG-Kontrollgerät, Digitaltacho) durch.
Wir führen auch gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebene Lärmarmverlängerung durch, sowie die Abnahmeprüfung bzw. wiederkehrende Überprüfung von technischen Anlagen wie:
- Ladekran
- Ladebordwand
- Seilwinde
- usw...
durch.
Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich ist
- unabhängig
- neutral
- objektiv
- hohe fachliche Kompetenz
- umfassendes Leistungsangebot
- mehrere Prüfungen zu einem Termin
- Zeit, Geld und Nerversparend
- ohne Reparaturinteresse
Wir übernehmen auch gerne für Sie die Terminüberwachung für sämtliche Überprüfungen und Sie erhalten im Voraus eine schriftliche Erinnerung, sodass Sie auch nicht darauf vergessen können.


