Wissenswertes - häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu folgenden Themen

Fahrwerkstieferlegung - Bodenfreiheit

Bodenfreiheit

  • Die Mindestbodenfreiheit beträgt 11cm (wird gemessen wenn das Fahrzeug mit dem Lenker (75kg) besetzt ist.

Was  benötige ich bei der Genehmigung?

  • TÜV-Gutachten bezogen auf
    • Marke, Typ und Ausführung des Fahrzeuges
      • d.h. mein Fahrzeug muß im Gutachten angeführt sein
  • Nachweis über die Achsvermessung
    •  (Spur & Sturz)
    • ALB-Einstellung
  • Gewindefahrwerk
    • Es müssen Abreißringe verbaut sein. (Die Abreißschrauben werden im Zuge der Genehmigung, nach korrekter Einstellung der Fahrzeughöhe, abgerissen.
    • Die Einstellvorgaben lt. Gutachten sind zu beachten.

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Tönungsfolien

Wo darf ich Tönungsfolien anbringen?

  • an den hinteren Seitenscheiben
  • an der Heckscheibe

Was  benötige ich bei der Genehmigung?

  • Nachweis (Gutachten) über den Transmissionsgrad (Lichtdurchlässigkeitsgrad) von mindestens 20%
  • Achtung: Das Genehmigungszeichen muß nach der Montage an allen Scheiben ersichtlich sein.

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Reifen & Felgen

Was muss mein Fahrzeug erfüllen?

  •  es müssen Reifen laut Gutachten montiert sein
    • (für spezielle Fälle bei denen nur ein Festigkeitsnachweis vorhanden ist kontaktieren Sie bitte einen unserer Sachverständigen damit eventuell eine „Einzelabnahme“ mittels Vergleichsgutachten gemacht werden kann).
  • Art der  Ventile mussen jenen im Gutachten gleichen
  • Radabdeckung
    •  (Felge und Reifen) muß abgedeckt sein 
      • 30° nach vorne
      •  50° nach hinten

 Was  benötige ich bei der Genehmigung?

  • TÜV-Gutachten bezogen auf
    • Marke, Typ und Ausführung des Fahrzeuges
      • d.h. mein Fahrzeug muß im Gutachten angeführt sein

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Spoiler & Karosserieanbauteile

Was muß mein Fahrzeug erfüllen?

  • Befestigung der Anbauteile muß dem Gutachten entsprechen
  • Abschleppvorrichtung muß zugänglich sein (Front.- u. Heck.-schürzen)

Was  benötige ich bei der Genehmigung?

  • TÜV-Gutachten bezogen auf
    • Marke, Typ und Ausführung des Fahrzeuges
      • d.h. mein Fahrzeug muß im Gutachten angeführt sein

Auflagen und Hinweise sowie Verwendungsbereich lt. Gutachten müssen beachtet und eingehalten werden.

 

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Kenzeichenänderung

Was muß mein Fahrzeug erfüllen?

  • zuässige Positionen des hinteren Kennzeichens
    • mittig
    • llinks
  • Montage
    • auf entsprechender Halterung
    • mit ausreichender Beleuchtung
      • i.d.R. für 1-zeilige Kennzeichen 2 Stk. Leuchten oder spezielle Prismenleuchte
  • Sichtbarkeitswinkel
    • Das gesamte Kennzeichen muß unter folgenden Bedingungen sichtbar sein
      • 30° nach außen (von links und rechts)
      • 15° nach oben und unten von der waagrechten Ebene aus

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§56 KFG Überprüfung

Was ist eine §56 KFG Überprüfung?

  • Eine §56 KFG 1967 Überprüfung ist eine behördlich angeordnete Fahrzeugüberprüfung bei der die Übereinstimmung des Fahrzeuges mit dem Genehmigungspapier (Typenschein, Einzelgenehmigung, COC - Papier, Datenauszug) und die Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft wird.
  • Die Anordnung dafür ergeht von der Behörde also Bezirkshauptmannschaft oder der Polizei.

Was benötige  ich bei der Überprüfung? 

  • originale Genehmigungspapiere 
  • Typenschein
  • Einzelgenehmigung
  • COC- Papier
  • Datenauszug
  • Die behördliche Vorladung (Schreiben)


Achtung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (gelber Zulassungsschein) reicht nicht aus!

 

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Zulassung eines Fahrzeuges in Österreich (vom Ausland)

Mein Fahrzeug hat  COC- Papier (Certificate of Conformity)

  • Auch Fahrzeuge mit COC-Papier (EU- Genehmigung) müssen in Österreich in die GDB (Genehmigungsdatenbank) eingegeben werden.
  • Bei Fahrzeugen bis drei Jahre wird das Fahrzeug nicht benötigt
    • Das Fahrzeug muß nicht vorgeführt werden.
    • Sie stellen einen Antrag bei uns und erhalten, wenn möglich sofort, den Datenauszug oder wir senden Ihnen diesen per Post zu.
  •  Bei Fahrzeugen, welche älter als drei Jahre sind ist eine Überprüfung des Fahrzeuges auf Verkehrs- und Betriebssicherheit erforderlich.
    • In diesem Fall müssen Sie das Fahrzeug natürlich bei uns vorführen.
      • Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.
    • Entsprechende aktuelle Nachweise aus dem Ausland können anerkannt werden, wenn
      •  die Prüfintervalle von Österreich eingehalten werden
        • Das Fahrzeug muß nicht vorgeführt werden.
  • Wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden gelten die jeweiligen Bestimmungen und sind entweder eintragungsfrei oder müssen eingetragen werden.

Was  benötige ich bei der Dateneingabe?

  • COC-Papier als Origninal
  • originale ausländische Vorpapiere
    • (Zulassungsbescheinigungen Teil I & Teil II)

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Schalldämpfer / Auspuff

Muß mein Schalldämpfer (Auspuff) in die Genehmigungspapiere eingetragen werden?

  • Mein Schalldämpfer hat eine EU- Genehmigung 
    •  Wenn es ein Gutachten gibt, aus dem hervorgeht, dass der Schalldämpfer (eindeutige Kennzeichnung am Bauteil und im Gutachten) für das entsprechende Fahrzeug als geeignet erklärt wurde (keine Verschlechterung der Abgas- und Lärmwerte) ist dieses Gutachten mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
      • In diesen Fällen ist keine Eintragung bzw. Genehmigung erforderlich.

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Anhängekupplung

Muss meine nachträglich angebaute Anhängekupplung typisiert bzw. genehmigt werden?

  • Gibt es ein Gutachten bzw. einen Nachweis über die EG- Richtlinie 94/20
    • Ja es gibt ein solches Guachten
      • Mein Fahrzeug Marke, Typ und Ausführung des Fahrzeugesist im GA angeführt
        •  es gibt keine Eintragungspflicht
          • Eine entsprechende Anhängerblinkkontrolle sowie die
          • Angabe der Anhängelasten
          • gebremst und
          • ungebremst ist notwendig

  

  • Nein es gibt kein solches Gutachten  
    • oder Mein Fahrzeug ist darin nicht angeführt 
      • Eine Eintragung in die Genehmigungspapiere ist notwendig 
        • Eine entsprechende Anhängerblinkkontrolle sowie die
        • Angabe der Anhängelasten
        • gebremst und
        • ungebremst ist notwendig

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Scheinwerfer & Leuchten (Licht)


Müssen meine Scheinwerfer und Leuchten mit  e-Prüfzeichen typisiert bzw. genehmigt werden?

  • Nein wenn:
    • am Scheinwerfer oder der Leuchte ein entsprechendes e-Prüfzeichen vorhanden ist
    • es einen Nachweis über den Verwendungsbereich (Marke, Type)  gibt
    • oder der Scheinwerfer bzw. die Leuchte zweifelsfrei für dieses Fahrzeug konzipiert wurde und
      • die Anzahl, optische Wirkung eingehalten wird.

 Achtung: Eine entsprechende Leuchtweitenregulierung muss weiterhin wirksam sein!

 

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NOVA

Wie viel muss NOVA entrichtet  werden?  Wann und wo muss die NOVA entrichtet werden?

  • Die Berechnung der NOVA erfolgt ausschließlich durch das Finanzamt und muss auch  dort entrichtet werden.
  • Wenn wir eine Genehmigung oder Dateneingabe durchführen und in weiterer Folge den Fahrzeugdatensatz in die GDB (Genehmigungsdatenbank) übermitteln, wird automatisch bei den entsprechenden Fahrzeugen eine Zulassungssperre Finanz wegen EUSt, NOVA mit übermittelt.
  • Das Fahrzeug kann erst nach Entrichtung der NOVA beim Finanzamt
    • vom Finanzamt freigeschalten werden
      • und nachher zugelassen werden

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Termine & Öffnungszeiten etc.

Brauche ich für Genehmigungen (Änderungen, Einzelgenehmigungen) und Dateneingaben einen Termin?

  • Sowohl in der Prüfhalle in Innsbruck als auch an den Außenprüfstellen müssen Termine vereinbart werden. Telefonnummer siehe jeweilige Prüfstelle

hier gelangen Sie zu unseren Öffnungszeiten

 

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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444 E-Mail: info@tuev-sued.de