Fahrzeugrückhaltesysteme

CE-Kennzeichnung von Fahrzeugrückhaltesystemen nach EN1317-5

 

Der einfache, unkomplizierte Weg zum CE-Kennzeichen für Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS)

Für Sie als Fahrzeugrückhaltesystem-Hersteller (FRS aus Beton oder Stahl, Anpralldämpfer) ist das Thema „CE-Kennzeichnung“ hoch aktuell. Die Übergangsfrist für (ÖNORM) EN 1317-5 - hier ist die „CE-Kennzeichnung für Fahrzeugrückhaltesysteme“ verankert - endete mit 01. Jänner 2011.

 

Ab diesem Zeitpunkt dürfen in der EU ausschließlich FRS mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.

Auf diesem Weg dorthin unterstützen Sie die Experten vom TÜV Süd SZA.
Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit der EN 1317 - und zeigen Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten zum CE-Kennzeichen kommen.

 

Ihr Weg Schritt für Schritt

Die Zertifizierung gliedert sich im TÜV SÜD SZA Österreich grundsätzlich in folgende vier Phasen:

 

  • Phase 1: Informationsphase und Bewertungsvorbereitung
    Es ist wichtig genügend Informationen vom Hersteller zu bekommen, so dass es möglich ist die Kosten vorher abzuschätzen und einen Zeitplan zu erstellen.
  • Phase 2: Bewertungsphase
    Bei der Zertifizierung von Produkten werden die Einreichunterlagen auf ihre Vollständigkeit nach EN 1317-5 geprüft.
    Bei der Erstinspektion von Fertigungsstätten muss der Hersteller eine werkseigene Produktionskontrolle (FPC) festlegen, dokumentieren und anlegen. Siehe EN 1317-5 Punkt 6.3, 6.4 und Punkt 7.
  • Phase 3: Zertifizierungsphase
    Die in Phase 2 übergebenen Berichte, Checklisten und Verbesserungsmaßnahmenprotokolle werden durch einen Mitarbeiter überprüft und es wird über die Ausstellung eines Zertifikats entschieden.
  • Phase 4: Überwachung
    Die laufende jährliche Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der FPC des Herstellers erfolgt in Form eines Kontrollbesuches (Audits), welches ein Mal järhlich durchgeführt wird.

TÜV SÜD SZA
Druckgeräte/Anlagentechnik
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