Fahrzeugrückhaltesysteme
CE-Kennzeichnung von Fahrzeugrückhaltesystemen nach EN1317-5
Der einfache, unkomplizierte Weg zum CE-Kennzeichen für Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS)
Für Sie als Fahrzeugrückhaltesystem-Hersteller (FRS aus Beton oder Stahl, Anpralldämpfer) ist das Thema „CE-Kennzeichnung“ hoch aktuell. Die Übergangsfrist für (ÖNORM) EN 1317-5 - hier ist die „CE-Kennzeichnung für Fahrzeugrückhaltesysteme“ verankert - endete mit 01. Jänner 2011.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen in der EU ausschließlich FRS mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.
Auf diesem Weg dorthin unterstützen Sie die Experten vom TÜV Süd SZA.
Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit der EN 1317 - und zeigen Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten zum CE-Kennzeichen kommen.
Ihr Weg Schritt für Schritt
Die Zertifizierung gliedert sich im TÜV SÜD SZA Österreich grundsätzlich in folgende vier Phasen:
- Phase 1: Informationsphase und Bewertungsvorbereitung
Es ist wichtig genügend Informationen vom Hersteller zu bekommen, so dass es möglich ist die Kosten vorher abzuschätzen und einen Zeitplan zu erstellen. - Phase 2: Bewertungsphase
Bei der Zertifizierung von Produkten werden die Einreichunterlagen auf ihre Vollständigkeit nach EN 1317-5 geprüft.
Bei der Erstinspektion von Fertigungsstätten muss der Hersteller eine werkseigene Produktionskontrolle (FPC) festlegen, dokumentieren und anlegen. Siehe EN 1317-5 Punkt 6.3, 6.4 und Punkt 7. - Phase 3: Zertifizierungsphase
Die in Phase 2 übergebenen Berichte, Checklisten und Verbesserungsmaßnahmenprotokolle werden durch einen Mitarbeiter überprüft und es wird über die Ausstellung eines Zertifikats entschieden. - Phase 4: Überwachung
Die laufende jährliche Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der FPC des Herstellers erfolgt in Form eines Kontrollbesuches (Audits), welches ein Mal järhlich durchgeführt wird.
TÜV SÜD SZA
Druckgeräte/Anlagentechnik
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