Brandschutz- und Fluchtwegepläne

Der vorbeugende Brandschutz ist zu einem wichtigen Bestandteil der heutigen Wirtschaft geworden. Kein Unternehmen kann sich wirtschaftlich einen Produktionsausfall oder Standortverlust infolge eines Brandes leisten.

Betriebe ohne Betriebsfeuerwehr haben einen Brandschutzbeauftragten zu bestimmen, wenn dies von den Behörden gefordert wird. Dieser soll entsprechend vorgebildet sein und mit den Eigenheiten des Betriebs vertraut sein. Der Betriebsinhaber hat nach dem Vorschlag des Brandschutzbeauftragten, Brand- und Evakuierungspläne sowie eine Brandschutzordnung zu erstellen.

Der vorbeugende Brandschutz umfasst

  • Persönliche Vorkehrungen zur Brandverhütung
  • Beratung für Brandschutzübungen und Erstellen von Unterlagen für Brandschutzübungen
  • Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
  • Sicherung der Fluchtwege und Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von Gebäuden
  • Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz
  • Brandschutzbeurteilung für Seilbahnen, Umlaufbahnen und Lifte nach R 1/04 des BMVIT vom 01.04.2004

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