Behördlich angeordnete Begutachtungen gem. §56 KFG - Tirol
Was ist eine §56 KFG Begutachtung?
Eine §56 KFG Begutachtung ist eine behördlich angeordnete Fahrzeugüberprüfung, bei der die Übereinstimmung des Fahrzeuges mit dem Genehmigungspapier (Typenschein, Einzelgenehmigung, CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenauszug) sowie die Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden.
- Die Anordnung zur §56 KFG Überprüfung erfolgt mittels Vorladung von der Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Polizei)
- Wenn Sie eine Vorladung zur §56 KFG Überprüfung erhalten haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer Prüfstelle in Innsbruck.
- Noch nicht genehmigte bzw. eingetragene Änderungen am Fahrzeug müssen vor der §56 KFG Überprüfung in einem eigenen Termin genehmigt bzw. eingetragen werden, siehe Fahrzeuggenehmigungen.
✔ Erforderliche Unterlagen für die §56 KFG Überprüfung
Bitte bringen Sie die Genehmigungspapiere im Original zu Ihrem Termin mit.
- Typenschein, Einzelgenehmigung oder CoC-Papier / EU-Betriebserlaubnis / EU-Übereinstimmungsbescheinigung oderDatenauszug
- Die behördliche Vorladung (Schreiben)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
(Achtung: nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (=gelber Zulassungsschein) ist für die Begutachtung nicht ausreichend)
Weitere KFZ-Themen
Infoblätter & Checklisten
§28b KFG - Dateneingaben [ PDF 483 kB ]
§31/§34 KFG - Fahrzeuggenehmigungen [ PDF 405 kB ]
§33 KFG - Änderungen an Fahrzeugen [ PDF 500 kB ]
§56 KFG - behördlich angeordnete Begutachtungen [ PDF 402 kB ]
§57a KFG Begutachtungen - „Pickerl“ [ PDF 494 kB ]